Co-Sponsoring
Was ist Co-Spnsoring?
Co-Sponsoring ist ein Werkzeug des Onlinemarketings. Es dient vor allem zur Generierung neuer E‑Mail-Adressen. Für dieses Verfahren sind die Dienste eines Anbieters (Sponsors) gefragt, der durch die Bereitstellung von Gewinnspielen und Preisausschreiben an die Kundendaten gelangt.
Co-Sponsoring: Neukundengewinnung mit Hindernissen
Co-Sponsoring ist ein Werkzeug des Onlinemarketings. Es dient vor allem zur Generierung neuer E‑Mail-Adressen. Für dieses Verfahren sind die Dienste eines Anbieters (Sponsors) gefragt, der durch die Bereitstellung von Gewinnspielen und Preisausschreiben an die Kundendaten gelangt.
Im Rahmen von Gewinnspielen sammelt ein beauftragter Dienstleister relevante Kundendaten. Sie enthalten die E‑Mail-Adressen und häufig auch andere Angaben wie die Telefonnummern oder die IP-Adressen der Teilnehmer. Im Anschluss eines Gewinnspiels lassen sich die erhobenen Daten für unterschiedliche Werbezwecke einsetzen.
Vorteile des Co-Sponsoring
Co-Sponsoring punktet vor allem in Sachen Quantität. Abhängig von der Beliebtheit eines Gewinnspiels können in kurzer Zeit recht viele Mailadressen generiert werden. Die Erwartungen an die Adressqualität sollten jedoch nicht zu hoch gesteckt sein.
Nachteile des Co-Sponsoring
Die anvisierte Zielgruppe lässt sich mit Gewinnspielen nur sehr grob eingrenzen. Erhalten Nutzer nach Ablauf unerwünschte Werbemails, besteht oftmals kein Interesse an den beworbenen Produkten oder Dienstleistungen. Darüber hinaus verwenden User, die häufig an solchen Aktionen teilnehmen, temporär genutzte Wegwerfadressen. Auch hier besteht das Risiko, dass Mails ungelesen im Spamordner landen.
Wer Co-Sponsoring als Marketinginstrument einsetzen möchte, bewegt sich in rechtlicher Hinsicht auf dünnem Eis. Die Erhebung von Kundendaten wie E‑Mail-Adressen und Telefonnummern ist nicht verboten. Werbung per E‑Mail ist jedoch nur dann zulässig, wenn der Empfänger dem Erhalt ausdrücklich zustimmt. Fehlt die Einwilligung, handelt der Absender rechtswidrig.
Die Möglichkeiten, an neue Adressen zu gelangen, sind somit begrenzt. Zuverlässig funktioniert das nur über die eigene Webseite oder im direkten Kundendialog. Beim Co-Sponsoring ist es erforderlich, dass Teilnehmer die Weitergabe von Daten wie auch deren Nutzung durch Drittanbieter klar und unmissverständlich erlauben.
DSGVO — Risiken des Co-Sponsoring
Datenschutz ist in der EU ein Grundrecht. Erhalten Webseitenbetreiber nach Ablauf eines Gewinnspiels Datensätze mit Namen, E‑Mail-Adressen und Anschriften, hören die gesetzlichen Hürden noch lange nicht auf. Personenbezogene Informationen müssen streng nach der seit Mai 2018 geltenden EU-Datenschutzverordnung (DSGVO) gespeichert und verarbeitet werden.
Das bedeutet, dass nicht mehr benötigte Daten von Gewinnspielteilnehmern zu löschen sind. Zudem haben Verbraucher das Recht, Auskunft über die gespeicherten Daten sowie über deren Weitergabe und deren Verwendungszweck zu erhalten. Die Richtlinien haben auch Gültigkeit für Firmen, die außerhalb der EU sitzen und ihre Dienste in Deutschland anbieten. Verstöße haben mitunter für Webseitenbetreiber und Unternehmen teure Konsequenzen. Es drohen saftige Strafen von bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.