Co-Sponsoring

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Co-Sponsoring

Was ist Co-Spnsoring?

Co-Spon­so­ring ist ein Werk­zeug des Online­mar­ke­tings. Es dient vor allem zur Gene­rie­rung neu­er E‑Mail-Adres­sen. Für die­ses Ver­fah­ren sind die Diens­te eines Anbie­ters (Spon­sors) gefragt, der durch die Bereit­stel­lung von Gewinn­spie­len und Preis­aus­schrei­ben an die Kun­den­da­ten gelangt.

Co-Sponsoring: Neukundengewinnung mit Hindernissen

Co-Spon­so­ring ist ein Werk­zeug des Online­mar­ke­tings. Es dient vor allem zur Gene­rie­rung neu­er E‑Mail-Adres­sen. Für die­ses Ver­fah­ren sind die Diens­te eines Anbie­ters (Spon­sors) gefragt, der durch die Bereit­stel­lung von Gewinn­spie­len und Preis­aus­schrei­ben an die Kun­den­da­ten gelangt.

Im Rah­men von Gewinn­spie­len sam­melt ein beauf­trag­ter Dienst­leis­ter rele­van­te Kun­den­da­ten. Sie ent­hal­ten die E‑Mail-Adres­sen und häu­fig auch ande­re Anga­ben wie die Tele­fon­num­mern oder die IP-Adres­sen der Teil­neh­mer. Im Anschluss eines Gewinn­spiels las­sen sich die erho­be­nen Daten für unter­schied­li­che Wer­be­zwe­cke einsetzen.

Vorteile des Co-Sponsoring

Co-Spon­so­ring punk­tet vor allem in Sachen Quan­ti­tät. Abhän­gig von der Beliebt­heit eines Gewinn­spiels kön­nen in kur­zer Zeit recht vie­le Mail­adres­sen gene­riert wer­den. Die Erwar­tun­gen an die Adress­qua­li­tät soll­ten jedoch nicht zu hoch gesteckt sein.

Nachteile des Co-Sponsoring

Die anvi­sier­te Ziel­grup­pe lässt sich mit Gewinn­spie­len nur sehr grob ein­gren­zen. Erhal­ten Nut­zer nach Ablauf uner­wünsch­te Wer­be­mails, besteht oft­mals kein Inter­es­se an den bewor­be­nen Pro­duk­ten oder Dienst­leis­tun­gen. Dar­über hin­aus ver­wen­den User, die häu­fig an sol­chen Aktio­nen teil­neh­men, tem­po­rär genutz­te Weg­werfadres­sen. Auch hier besteht das Risi­ko, dass Mails unge­le­sen im Spam­ord­ner landen.

Wer Co-Spon­so­ring als Mar­ke­ting­in­stru­ment ein­set­zen möch­te, bewegt sich in recht­li­cher Hin­sicht auf dün­nem Eis. Die Erhe­bung von Kun­den­da­ten wie E‑Mail-Adres­sen und Tele­fon­num­mern ist nicht ver­bo­ten. Wer­bung per E‑Mail ist jedoch nur dann zuläs­sig, wenn der Emp­fän­ger dem Erhalt aus­drück­lich zustimmt. Fehlt die Ein­wil­li­gung, han­delt der Absen­der rechtswidrig.

Die Mög­lich­kei­ten, an neue Adres­sen zu gelan­gen, sind somit begrenzt. Zuver­läs­sig funk­tio­niert das nur über die eige­ne Web­sei­te oder im direk­ten Kun­den­dia­log. Beim Co-Spon­so­ring ist es erfor­der­lich, dass Teil­neh­mer die Wei­ter­ga­be von Daten wie auch deren Nut­zung durch Dritt­an­bie­ter klar und unmiss­ver­ständ­lich erlauben.

DSGVO — Risiken des Co-Sponsoring

Daten­schutz ist in der EU ein Grund­recht. Erhal­ten Web­sei­ten­be­trei­ber nach Ablauf eines Gewinn­spiels Daten­sät­ze mit Namen, E‑Mail-Adres­sen und Anschrif­ten, hören die gesetz­li­chen Hür­den noch lan­ge nicht auf. Per­so­nen­be­zo­ge­ne Infor­ma­tio­nen müs­sen streng nach der seit Mai 2018 gel­ten­den EU-Daten­schutz­ver­ord­nung (DSGVO) gespei­chert und ver­ar­bei­tet werden.

Das bedeu­tet, dass nicht mehr benö­tig­te Daten von Gewinn­spiel­teil­neh­mern zu löschen sind. Zudem haben Ver­brau­cher das Recht, Aus­kunft über die gespei­cher­ten Daten sowie über deren Wei­ter­ga­be und deren Ver­wen­dungs­zweck zu erhal­ten. Die Richt­li­ni­en haben auch Gül­tig­keit für Fir­men, die außer­halb der EU sit­zen und ihre Diens­te in Deutsch­land anbie­ten. Ver­stö­ße haben mit­un­ter für Web­sei­ten­be­trei­ber und Unter­neh­men teu­re Kon­se­quen­zen. Es dro­hen saf­ti­ge Stra­fen von bis zu vier Pro­zent des welt­wei­ten Jahresumsatzes.