Co-Registrierung

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Co-Registrierung

Co-Registrierung: das Urgestein im Onlinemarketing

Co-Regis­trie­rung, auch Coreg genannt, zählt zu den bedeu­ten­den Instru­men­ten im Bereich des Direkt­mar­ke­tings. Im Rah­men von Registrierungs‑, Bestell- und Bezahl­pro­zes­sen wer­den ver­schie­de­ne Ange­bo­te von einem oder meh­re­ren Unter­neh­men auf Inter­net­sei­ten plat­ziert. Im Ide­al­fall neh­men Nut­zer die zusätz­li­chen Offer­ten wahr und rufen sie auf. Bei dem Ver­fah­ren han­delt es sich kei­nes­wegs um eine Neu­erfin­dung der Mar­ke­ting­bran­che. Schon als das Inter­net in den Kin­der­schu­hen steck­te, wur­den ergän­zen­de Pro­duk­te und Dienst­leis­tun­gen wäh­rend der Regis­trie­rung oder der Kauf­ab­wick­lung dem Online­kun­den nahegelegt.

Co-Regis­trie­rung plat­ziert in einem bestehen­den Kun­den­dia­log wei­te­re Ange­bo­te. Ziel ist, dass der User sie wahr­nimmt. Im Online­mar­ke­ting erfüllt Coreg zahl­rei­che Auf­ga­ben. So las­sen sich etwa neue E‑Mail-Adres­sen sowie ergän­zen­de Bestel­lun­gen gene­rie­ren, Tele­fon­num­mern für Rück­ru­fe anfor­dern oder Bera­tungs­ter­mi­ne vereinbaren.

Ein Unter­neh­men kann News­let­ter, Pro­duk­te oder Dienst­leis­tun­gen ande­rer Fir­men bei­spiels­wei­se auf einer Anmel­de­sei­te bewer­ben. User haben die Mög­lich­keit, den ergän­zen­den Con­tent mit weni­gen Klicks auf­zu­ru­fen. Eine leich­te Abwand­lung ist die inter­ne Co-Regis­trie­rung. Die­se Metho­de funk­tio­niert nach dem glei­chen Sche­ma, jedoch wer­den aus­schließ­lich die Anzei­gen des eige­nen Unter­neh­mens auf einer Inter­net­sei­te prä­sen­tiert. Das Wer­ben für Toch­ter­ge­sell­schaf­ten, Part­ner­pro­jek­te oder für ande­re Unter­neh­mens­be­rei­che ist im Rah­men des inter­nen Coregs zulässig.

In der Pra­xis könn­te etwa ein Mode­la­bel eige­ne News­let­ter ver­trei­ben und gleich­zei­tig das Inter­es­se der Ziel­grup­pe auf ver­wand­te The­men len­ken. Die Mög­lich­kei­ten sind viel­fäl­tig. So lässt sich neben dem eigent­li­chen Bestell- oder Regis­trie­rungs­vor­gang ein News­let­ter zum inter­nen Blog genau­so anbie­ten wie Neu­ig­kei­ten rund um das Sor­ti­ment auf einer Partnerwebseite.

Coreg Umsetzungstipp

Weni­ger ist mehr: Wer sich die Vor­tei­le der Co-Regis­trie­rung zu eigen machen will, soll­te Anmelde‑, Registrierungs‑, Bestä­ti­gungs- und Bezahl­sei­ten nicht mit Wer­bung über­la­den. Sie lenkt unter Umstän­den vom Wesent­li­chen ab. Coreg ist eine eher unauf­dring­li­che Mar­ke­ting­maß­nah­me. Im Vor­der­grund steht die User­freund­lich­keit. Kur­ze und prä­gnan­te Bot­schaf­ten, klei­ne Gra­fi­ken sowie augen­fäl­li­ge But­ten rei­chen in der Regel aus, um das Inter­es­se zu wecken. Damit Inter­net­nut­zer nicht aus einem rele­van­ten Pro­zess geschleu­dert wer­den, emp­fiehlt sich, den ange­klick­ten Con­tent in einem neu­en Brow­ser­tab erschei­nen zu lassen.

Was ist Co-Registrierung

Co-Regis­trie­rung, auch Coreg genannt, zählt zu den bedeu­ten­den Instru­men­ten im Bereich des Direkt­mar­ke­tings. Im Rah­men von Registrierungs‑, Bestell- und Bezahl­pro­zes­sen wer­den ver­schie­de­ne Ange­bo­te von einem oder meh­re­ren Unter­neh­men auf Inter­net­sei­ten plat­ziert. Im Ide­al­fall neh­men Nut­zer die zusätz­li­chen Offer­ten wahr und rufen sie auf. Bei dem Ver­fah­ren han­delt es sich kei­nes­wegs um eine Neu­erfin­dung der Mar­ke­ting­bran­che. Schon als das Inter­net in den Kin­der­schu­hen steck­te, wur­den ergän­zen­de Pro­duk­te und Dienst­leis­tun­gen wäh­rend der Regis­trie­rung oder der Kauf­ab­wick­lung dem Online­kun­den nahegelegt.