Double Opt-in
Double Opt-in: ohne Einwilligung keine Werbung
„Bitte keine Werbung einwerfen“: Dieser Hinweis klebt nicht nur zur Zierde an Briefkästen. Er schützt Mieter und Eigenheimbesitzer vor nicht adressierter Reklame. Diesem Gesuch müssen Postboten und Werbeverteiler Folge leisten. Im Direktmarketing sieht die Sache ein bisschen anders aus. Verbraucher dürfen generell nur dann Werbung bekommen, wenn sie dem Erhalt vorher zustimmen.
Double Opt-in ist ein Zustimmungsverfahren, das aus dem Bereich des E‑Mail-Marketings nicht mehr wegzudenken ist. Hierbei willigt der Endverbraucher in die Kontaktaufnahme zum Erhalt von Werbung ein. Das geschieht vor der eigentlichen Interaktion per E‑Mail. Den Gegensatz bilden Opt-out-Verfahren, wobei Verbraucher bestehende Werbeabonnements kündigen.
Was heißt Double Opt-in?
Double Opt-in gilt im E‑Mail-Marketing als rechtskonformer Standard. Bei diesem Verfahren müssen Internetnutzer den Eintrag in eine Abonnentenliste in einem weiteren Schritt bestätigen. Die Registrierung ist erst dann wirksam, wenn sie der Webseitenbetreiber authentisiert.
In den meisten Fällen wird eine kurze E‑Mail (DOI-Mail) mit Bitte um Bestätigung an die angegebene Kontaktadresse geschickt. Diese enthält relevante Anmeldedaten sowie einen Link zum Webseitenbetreiber. Gehört der eingetragene Account zum passenden User, genügt ein Klick auf den entsprechenden Verweis, um zurück zur Internetseite des Absenders zu gelangen. Dort wird mit einer internen sowie automatisierten Registrierung das Zustimmungsverfahren abgeschlossen.
Handelt es sich um einen missbräuchlich gemachten oder falschen Eintrag, landet die DOI-Mail unter Umständen bei einem unbekannten Internetuser. Er kann sich vor zukünftiger Werbung schützen, indem er auf die Bestätigungsanfrage erst gar nicht reagiert.
Eine weitere jedoch rechtsunsichere Variante ist Confirmed Opt-in. Dabei wird an die eingetragene E‑Mail-Adresse eine Nachricht ohne Bestätigungslink geschickt. Ein unfreiwilliger Empfänger hat keine Möglichkeit, dem zukünftigen Erhalt von Werbung abzulehnen oder zuzustimmen. Er müsste gegebenenfalls Widerspruch auf anderem Weg einlegen.
In Deutschland sind bestimmte Werbemaßnahmen nur nach erklärter Einwilligung zulässig. Kontaktiert der Werbetreibende einen Verbraucher ohne dessen Einverständnis, stellt das eine Gesetzeswidrigkeit dar. Double Opt-in ist daher weitverbreitet, denn das Verfahren stellt weitgehend sicher, dass ein Adressat persönlich die Erlaubnis für zukünftige Marketingaktionen gegeben hat. Bei fehlerhaften Anmeldedaten ist keine Interaktion zwischen Internetuser und Webseitenbetreiber möglich.